- Die Arbeiten zum Wechsel der Gestaltungen müssen nicht Vorort ausgeführt werden.
- Der häufig sensible Aufwand Oberflächen zu gestalten, obliegt somit unwesentlich widriger Baustellenverhältnisse.
- Der Wechsel der Gestaltung bleibt für den späteren Betrachter unbemerkt, was bleibt ist der Überraschungseffekt.
- Keinerlei Umsatzverlust (z.B. Gastronomie) durch Renovierung, die Neugestaltung passiert über Nacht.
